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  9. September 2010
 
 
Die Versicherungsoffensive

Hintergrund

Auf Grund gesetzlicher Vorschriften (§ 59 KFG, KHVG – Haftpflichtversicherungen) und privatrechtlicher Vereinbarungen (Kaskoversicherungen) hat die Kfz- und Versicherungsbranche naheliegende Interessen, die sich jedoch in der Praxis nicht immer decken. Für beide Branchen ist die Kundengewinnung und -bindung wichtig. Die Methoden der Umsetzung divergieren jedoch sehr oft und sind nicht immer von einer positiven Zusammenarbeit geprägt. Es besteht hier also, vertraglich gesehen, ein Dreieck zwischen Versicherungsgesellschaft, Kfz-Werkstätte und dem Kunden. In diesem Dreiecksverhältnis bestehen jedoch immer duale Vertragsverhältnisse, was bei einem direkten oder indirekten Fahrzeugschaden bedeutet, dass die Kfz-Werkstätte nicht mehr in diesem Dreieck involviert ist.

 

Grundsätzlich machen sich Endkunden lediglich über die Prämienhöhe der Versicherungsangebote Gedanken, wissen jedoch in den seltensten Fällen, welche Versicherung gesetzlich geregelt ist, bzw. sind nicht über Detailklauseln informiert (Leihwagen, Weisungsrecht, Deckungsumfang). Und wer hat im Kfz-Bereich mehr mit Versicherungen zu tun und kennt deren unterschiedlichen Klauseln, als eine Kfz-Werkstätte? Tritt nun die Kfz-Werkstätte als kundiger Kfz-Versicherungsberater auf, kann sich der Kunde über eine zuverlässige Abdeckung sicher sein. Darüber hinaus kann die Kfz-Werkstätte durch Abschlüsse von Versicherungen zusätzliche Deckungsbeiträge generieren. Weiters besteht auch eine direkte Geschäftsbeziehung zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Kfz-Werkstätte durch diverse betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, Transport, udgl.) mit individuell angepassten Klauseln. Durch ein von den Versicherungen nicht offen gelegte Risikoanalyse sind die Prämien entsprechend unterschiedlich. Polizzen enthalten teilweise für die Branche nicht relevante – aber kostenpflichtige – Klauseln, bzw. sind gewisse Risiken nicht abgedeckt.

 

Zielsetzung

Endkunden aufklären (B2C)

Durch eine „Versicherungsoffensive“ der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker in Kooperation mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels soll in der gesamten Kfz-Branche das Bewusstsein geschafft werden, dass für den Kunden die Versicherung ein Zusatzprodukt des gekauften Fahrzeuges ist und diese nur die vertraglich festgehaltenen Risiken abdeckt. Darum liegt die Aufklärungsverantwortung beim Fahrzeugverkäufer. Hierfür stellt die Innung entsprechende Werkzeuge zur Verfügung. Dies ist einerseits eine Schadensabwicklungsvereinbarung, um keinen (Kfz-Werkstätten) eigenen Schaden zu erlangen, andererseits Materialen um den Endkunden über die Praktiken der Kfz-Sparten von Versicherungen zu informieren.

 

Finanzielle Vorteile (B2B)

Die notwendige Beratungskompetenz muss hierfür allerdings erworben (Schulung zur Ausübung des Nebengewerbes) werden, jedoch bietet es die Möglichkeit für zusätzliche Umsätze. Darüber hinaus haben Innung und Gremium mit der Versicherungswirtschaft entsprechende Rahmenverträge verhandelt, um Kfz-Betrieben eine optimale Absicherung zu einem günstigen Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten.

 

Maßnahmen

Schadensabwicklungsvereinbarung:

Die Innung entwickelte für die einzelnen Betriebe eine Vorlage für beschädigte Kundenfahrzeuge, welche dem Kunden aufmerksam macht, dass die Schadensabwicklung Dienstleistungen der Werkstätte darstellt und somit Kosten verursacht, welche gedeckt werden müssen. Ob diese von der jeweiligen Versicherung getragen werden, hängt von der jeweiligen Polizze ab.

 

Diese Schadensabwicklungsvereinbarung finden Sie hier.

 

Endkundenaufklärung:

Die Innung produziert für die Kfz-Betriebe zur Aufklärung Flyer zum Thema „Sind Sie richtig versichert?“, sowie eine Hilfestellung im Schadensfall „Achtung Unfall!“ in großer Stückzahl. Bei Bedarf sind auch Plakate angedacht. Diese werden seitens der Innung direkt an die Kfz-Werkstätten versendet.

 

Hier finden Sie das Bestellformular für die Aufklärungsflyer.

 

Schulungen zum Versicherungsagenten:

In Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft GARANTA Österreich werden in den Landesinnungen Schulungen zum Kfz-Versicherungsagenten zu günstigen Konditionen angeboten. Es wird angestrebt, dass diese Schulung dazu befähigt, das Nebengewerbe des Versicherungsagenten anzumelden.

 

Versicherungsrahmenverträge für Werkstätten und Fahrzeughandel:

Durch einen von der Innung verhandelten Rahmenvertrag haben die Werkstätten die Möglichkeit einen höheren Versicherungsschutz bei niederer Prämie in Anspruch zu nehmen.


 
Termine

 
 
 
   
 
 
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