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Die angekündigte Durchführungsverordnung über Qualifikationsmaßnahmen für Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus bestimmten Klimaanlagen ausüben, wurde mittlerweile verlautbart (BGBl. II Nr. 234/2010 vom 15. Juli 2010). Zur Erlangung der u.a. durch die Landesinnungen der Kraftfahrzeugtechniker auszustellenden Ausbildungsbescheinigungen verwenden Sie bitte das Antragsformular.
Diese senden Sie bitte unter Bedachtnahme des Informationsblattes an Ihre Landesinnung.

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