Als Service gegenüber Ihrem Kunden bei verunfallten Fahrzeugen empfiehlt die Bundesinnung diese Schadensabwicklungsvereinbarung. Sie dient als rechtliche Absicherung Ihrer Leistungen wie Fahrzeugsicherung, Schadensmeldung und Standgebühr.
Sollten Sie Ihrem Kunden ein Fahrzeug (Ersatz- oder Vorführfahrzeug) überlassen, empfhielt die Bundesinnung diese Vereinbarung. Sie schützt Sie vor allfälligen Schäden am Fahrzeug oder eventuellen gesetzlichen Vergehen durch den Lenker.