Am 20. Mai 2010 wurde im BGBl Teil I Nr. 28/2010 das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz kundgemacht. In dessen Artikel 2 wurde das VerbraucherkreditG erlassen, dessen Inhalt am 11. Juni 2010 in Kraft tritt.
In diesm Mail wird eine Checkliste angeboten, in der Sie als Kfz-Betrieb überprüfen können ob Sie die gesetzlichen Anforderungen, in Hinsicht auf die elektronische Aufzeichnungen und Meldungen gem. Abfallbilanzverordnung, erfüllen.
Die Bundesinnungen der Kfz-Techniker, der Karosseriebautechniker sowie das Bundesgremium für den Fahrzeughandel haben mit der GARANTA Österreich Versicherungs-AG einen Rahmenvertrag geschlossen.